Das Land Hessen gibt schon seit Jahrzehnten, vertreten durch den Ministerpräsidenten, Zuschüsse für den Kauf von Musikinstrumenten für Vereine (Posaunenchöre gehören auch dazu).

Diese Information ist leider schon etwas älter... :
Der Zuschuss liegt zur Zeit bei 25 Prozent. Der Höchstbetrag eines Zuschusses liegt bei 1.500.DM, d.h. man kann einen Zuschussantrag mit beigefügtem Kostenvoranschlag von 6.000.- DM einreichen und mit ein wenig Glück gibt das Land Hessen 1.500.- DM hinzu. Dieser Landeszuschuß wird allerdings nur für Instrumentenanschaffungen (incl. Koffer) gewährt, nicht für die Anschaffung von Notenständern, Noten usw.

Als Anlage zu einem Antrag auf Bezuschussung muss ein Kostenvoranschlag beiliegen. Dieser wird vom Posaunenchorleiter oder dem Kirchenvorstandsvorsitzenden geschrieben und trägt den Vermerk „sachlich und rechnerisch richtig”, sowie Datum und Unterschrift. Eine Begründung, warum man sich für das entsprechende Instrument entschieden hat, ist nicht notwendig.

Muster

Name des Posaunenchores Datum Anschrift

An den
Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden

Zuschuss für den Kauf eines Musikinstrumentes für den Evangelischen Posaunenchor (Name)


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

unser Posaunenchor wurde im Jahre (Jahreszahl) gegründet. Wir engagieren uns überwiegend im Rahinen der kirchengemeindlichen Arbeit in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Beispiele), spielen aber auch zu festlichen Anlässen (Beispiele: Kirchentage, Ständchen, Weihnachtsmarkt, Martinsumzüge ...) und besonderen Jubiläen. (In diesem Absatz bitte möglichst eine kurze detaillierte Chronik des Chores angeben.)

Da unser Posaunenchor vor kurzem eine Reihe neuer Mitglieder gewonnen hat, benötigen wir neue Instrumente, damit wir auch sehr alte Instrumente ersetzen können. (Diesen Satz bitte gut variieren!)

Nach dem Kostenvoranschlag (siehe Anlage) kostet das benötigte Instrument ~.- Euro.
Wir sind leider nicht in der Lage, es alleine zu finanzieren. Trotz Spenden (oder andere Beispiele der Finanzierung) fehlt uns noch ein entscheidender Betrag.

Wir bitten Sie zu prüfen, ob uns ein einmaliger Zuschuß gewährt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
(Name des Chorleiters oder des Kirchenvorstandsvorsitzenden)